Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und tatsächlich erleben wir es tagtäglich.
Datenschutz-Folgenabschätzung? Vorgelagertes Hinweisschild, Dokumentation?....
Wir beraten Sie gerne und sprechen uns gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab.
Bei der Diskussion um den Einsatz von Videoüberwachung spielen der Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie die sichere Übertragung und Speicherung der Bilddaten eine wesentliche Rolle. Der Handlungsrahmen für Betreiber wird zudem durch strenge rechtliche Vorgaben sowie durch länderspezifische Datenschutzregelungen definiert. Zusätzlich gestärkt werden diese Rechte durch das Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). vi2vi® bietet eine Reihe von Funktionen, um Videoanlagen sicher und gesetzeskonform zu betreiben und die Privatsphäre erfasster Personen bestmöglich zu schützen.
Gerade hier gibt es ein großen Publikumsverkehr. Ob vor dem Haus, der Tiefgarage oder in der Lobby. Genügend Einsatzmöglichkeiten von Videoüberwachung. Aber die DSGVO muss eingehalten werden!
Ob das kleine Büro, die mittelständige Produktionsfirma oder der Großkonzern. Bei allen Formen hat die DSGVO klare Vorgaben zur Einhaltung.